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Neuigkeiten
16.03.2017, 08:33 Uhr
NRW kann sich bei der weiteren Belastung des Mittelstandes nicht auf EU-Recht berufen
Pressemitteilung
„Die jüngste Entscheidung des Europaparlaments ist eine gute Nachricht für kleine Betriebe wie Restaurants, Bäckereien oder Metzgereien. NRW-Landesverbraucherschutzminister Remmel hatte sich bei der Einführung von Pflichtgebühren auch für Regelkontrollen auf europäisches Recht berufen. Doch nun ist klar: Brüssel zwingt Düsseldorf zu nichts.
Auf Initiative von CDU und CSU bleibt es den Mitgliedsstaaten auch weiterhin überlassen, wie die Kotrollen finanziert werden. Jedes Mitgliedsland kann selbst entscheiden, ob die Kontrollen aus Steuermitteln oder Gebühren finanziert werden. Ich schließe mich der Meinung des gesundheitspolitischen Sprechers der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese, an: Es muss einen Unterschied geben zwischen einem global agierenden Großunternehmen oder dem Restaurantbetrieb, Metzger oder regionalen Bäcker um die Ecke. Es gibt schon jetzt genug und viel zu viele bürokratische Vorschriften für den Mittelstand. Daher wäre es aus Sicht der MIT Remscheid nicht fair, wenn einem Bäcker Gebühren auferlegt würden, wenn er sich stets korrekt verhält und die Kontrollen einwandfrei sind. Und hier reden wir ja auch in Remscheid von regional namhaften und für die Sicherung von Arbeitsplätzen wichtigen Unternehmen in den betroffenen Bereichen.“ so Alexander Lampe. Wer das mittelständische Handwerk zu stark belastet, darf sich nicht wundern, wenn es den Bäcker oder Metzger um die Ecke irgendwann nicht mehr gibt, da er seine Existenz und die damit verbundenen Arbeitsplätze nicht mehr sichern kann. "Ich kann nicht verstehen, warum zwei deutsche Bundesländer – nämlich NRW und Niedersachsen – diese Gebühren eingeführt haben. Aus welchen Gründen müssen wir in unserem Bundesland die Wirtschaft und insbesondere den Wohlstand und das Gemeinwohl sichernden Mittelstand immer weiter belasten?“, fragt der Remscheider MIT-Vorsitzende Alexander Lampe.